1.1 Begriffsbestimmungen. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Geschäftstag: ein Tag (mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen), an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
Bedingungen: die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in diesem Dokument, das gemäß Klausel 11.6 gelegentlich geändert wird, dargelegt sind.
Vertrag: der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden für den Verkauf und den Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.
Kunde: die Person oder Firma, die die Waren vom Anbieter kauft.
Höhere Gewalt: hat die in Klausel 10 angegebene Bedeutung.
Waren: die Waren (oder ein Teil davon), die in der Bestellung aufgeführt sind.
Bestellung: umfasst die Kundenbestellung für die Waren, wie im Bestellformular des Kunden angegeben, und die Auftragsbestätigung des Anbieters.
Angebot: Angebot des Anbieters für die Lieferung und Installation der Waren
Spezifikation: jede Spezifikation für die Waren, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen, die zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart wird.
Anbieter: Clipper Retail (ein Unternehmen) in South Strand, Lawford Essex, England CO11 1UP
1.2 Konstruktion. Für diese Bedingungen gelten folgende Regeln:
(a) Eine Person bezeichnet eine natürliche Person, ein Unternehmen oder eine sonstige juristische Person (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht).
(b) Ein Verweis auf eine Partei umfasst deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger oder zugelassene Zessionare.
(c) Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Vorschrift in der jeweils gültigen oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift umfasst alle untergeordneten Gesetze, die nach diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Vorschrift in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung erlassen wurden.
(d) Jeder Satz, der mit den Begriffen „einschließlich“, „insbesondere“, „beispielsweise“ oder vergleichbaren Ausdrücken beginnt, dient der Veranschaulichung und begrenzt nicht den Sinn der vor diesen Begriffen aufgeführten Wörter.
(e) Ein Verweis auf die Worte „schriftlich“ oder „geschrieben“ umfasst Faxe und E-Mails.
2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder integrieren möchte oder durch Handel, Gebräuche, Gepflogenheiten oder Geschäftsabläufe impliziert werden.
2.2 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, wonach die Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen erworben werden (vorbehaltlich etwaiger Bedingungen für die Lieferung und/oder Installation der im Angebot enthaltenen Waren). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung und alle geltenden Angaben vollständig und korrekt sind.
2.3 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Anbieter der Bestellung schriftlich zustimmt. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
2.4 Der Vertrag bildet die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Kunde bestätigt, dass er sich nicht auf Aussagen, Versprechungen oder Zusicherungen verlassen hat, die von oder im Namen des Anbieters gemacht oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag dargelegt sind.
2.5 Alle vom Anbieter erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen und Werbematerialien sowie sämtliche Beschreibungen oder Abbildungen in den Katalogen oder Broschüren des Anbieters werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind weder Bestandteil des Vertrags noch vertraglich bindend.
2.6 Ein Kostenvoranschlag des Anbieters für die Waren stellt kein Angebot dar. Ein Kostenvoranschlag ist ab dem Ausstellungsdatum [20] Geschäftstage gültig.
3.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
(a) jeder Warenlieferung ein Lieferschein beigefügt ist, der das Datum der Bestellung, alle relevanten Referenznummern des Kunden und des Anbieters, die Art und Menge der Waren (gegebenenfalls einschließlich Codenummer der Waren), spezielle Anweisungen zur Lagerung (falls vorhanden) und, wenn die Bestellung in Teillieferungen zugestellt wird, die offenen Beträge der noch zu liefernden Waren enthält; und
(b) Wenn der Anbieter vom Kunden verlangt, Verpackungsmaterialien an den Anbieter zurückzugeben, ist dies auf dem Lieferschein eindeutig anzugeben. Der Kunde stellt solche Verpackungsmaterialien zur Abholung zur Verfügung, wobei die vom Anbieter im angemessenen Rahmen verlangten Zeiträume zu beachten sind. Die Rücksendung des Verpackungsmaterials erfolgt auf Kosten des Anbieters.
4.2 Der Anbieter liefert die Waren an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können (Lieferort), zu irgendeiner Zeit, nachdem der Anbieter dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind.
4.3 Die Lieferung der Waren erfolgt bei Ankunft der Waren am Lieferort.
4.4 Alle angegebenen Liefertermine sind nur ungefähre Angaben, wobei der Zeitpunkt der Lieferung nicht von wesentlicher Bedeutung ist. Der Anbieter haftet nicht für etwaige Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden oder durch das Versäumnis des Kunden, dem Anbieter geeignete Lieferanweisungen oder sonstige Anweisungen bereitzustellen, die für die Lieferung der Waren relevant sind.
4.5 Wenn der Anbieter die Ware nicht liefert, ist seine Haftung auf die Kosten und Ausgaben beschränkt, die dem Kunden durch die Beschaffung von Ersatzwaren vergleichbarer Beschreibung und Qualität zu den günstigsten vorhandenen Marktpreisen entstehen, abzüglich des Preises der Ware. Der Anbieter haftet nicht für das Versäumnis, die Waren zu liefern, sofern dieses Versäumnis durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde oder durch das Versäumnis des Kunden, dem Anbieter geeignete Lieferanweisungen oder sonstige Anweisungen bereitzustellen, die für die Lieferung der Waren relevant sind.
4.6 Der Anbieter kann die Waren in Teillieferungen zustellen, die separat berechnet und bezahlt werden. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Verzögerungen der Lieferung oder Mängel in einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht, eine andere Teillieferung zu stornieren.
(a) in allen wesentlichen Belangen mit ihrer Beschreibung und den geltenden Spezifikationen übereinstimmen; und
(b) hinsichtlich Design, Material und Verarbeitung frei von Materialfehlern sind
5.2 Vorbehaltlich Klausel 5.3, wenn:
(a) der Kunde dem Anbieter während der Garantiefrist innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Feststellung schriftlich mitteilt, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 5.1 dargelegten Garantie entsprechen;
(b) dem Anbieter eine angemessene Möglichkeit gegeben wird, diese Waren vor Ort zu prüfen und zu reparieren; und
(c) wenn der Kunde (sofern er vom Anbieter dazu aufgefordert wird) solche Waren auf Kosten des Anbieters an dessen Unternehmenssitz zurückgibt, wird der Anbieter wahlweise die mangelhaften Waren reparieren, sie ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren vollständig erstatten.
5.3 Wenn die Waren nicht der in Klausel 5.1 dargelegten Garantie entsprechen, haftet der Anbieter nicht dafür, sofern einer der folgenden Fälle vorliegt:
(a) der Kunde nutzt im Anschluss an die Benachrichtigung gemäß Klausel 5.2 die Waren auch weiterhin;
(b) der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Anbieters bezüglich Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (wenn es keine gibt) die gute Handelspraxis bezüglich selbiger Punkte nicht befolgt hat (und in diesem Fall hat der Kunde den Anbieter für die Kosten zu entschädigen, die für den Besuch des Kunden vor Ort zur Überprüfung der Waren anfallen);
(c) der Mangel entsteht aufgrund einer Zeichnung, eines Designs oder einer Spezifikation, die vom Kunden geliefert und vom Anbieter befolgt wurde;
(d) der Kunde ändert oder repariert die Waren ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters; oder
(e) der Mangel entsteht aufgrund von normaler Abnutzung, mutwilliger Beschädigung, Fahrlässigkeit oder außergewöhnlichen Lager- oder Arbeitsbedingungen;
5.4 Außer wie in dieser Klausel 5 vorgesehen, haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden nicht dafür, wenn die Waren nicht der in Klausel 5.1 dargelegten Garantie entsprechen.
5.5 Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes angegeben ist, sind alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, vom Vertrag ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5.6 Diese Bedingungen gelten für alle vom Anbieter bereitgestellten reparierten oder ersetzten Waren.
6.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Anbieter die vollständige Zahlung (in bar oder durch Verrechnung) für Folgendes erhalten hat:
(a) die Waren sowie
(b) alle anderen Waren oder Dienstleistungen, die der Anbieter dem Kunden bereitgestellt hat und für die die Zahlung fällig geworden ist.
6.3 Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Kunden hat dieser:
(a) die Waren treuhänderisch als Verwahrer für den Anbieter aufzubewahren;
(b) die Waren getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, sodass sie leicht als Eigentum des Anbieters erkennbar bleiben;
(c) keine Kennzeichnung oder Verpackung auf den Waren oder in Bezug auf diese Waren zu entfernen, unlesbar zu machen oder zu verbergen;
(d) dafür zu sorgen, dass die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand und ab dem Lieferdatum gegen sämtliche Risiken zu ihrem vollen Preis versichert bleiben;
(e) den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn einer der in Klausel 8.2 aufgeführten Fälle eintritt; und
(f) dem Anbieter solche Informationen zu den Waren bereitzustellen, wie sie der Anbieter von Zeit zu Zeit verlangen kann, wobei der Kunde die Waren im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen oder selbst verwenden kann.
6.4 Wenn der Kunde vor dem Übergang des Eigentums an den Waren auf den Kunden von einem der in Klausel 8.2 aufgeführten Fälle betroffen ist oder der Anbieter vernünftigerweise davon ausgeht, dass ein solcher Fall bevorsteht, und den Kunden entsprechend benachrichtigt, kann der Anbieter – sofern die Waren nicht weiterverkauft oder unabänderlich in ein anderes Produkt integriert wurden und ohne Einschränkung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels, das der Anbieter möglicherweise hat – den Kunden jederzeit auffordern, die Waren zu liefern, und, wenn der Kunde dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten betreten, in denen die Waren gelagert werden, um sie zurückzuerhalten.
7.2 Der Anbieter kann durch Mitteilung an den Kunden jederzeit vor der Lieferung den Warenpreis erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten zu berücksichtigen, die auf Folgendes zurückzuführen ist:
(a) alle Faktoren, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen der Steuern und Abgaben sowie der Arbeitskosten, Materialkosten und sonstigen Herstellungskosten);
(b) jede Aufforderung des Kunden, den/die Lieferzeitpunkt(e), die Mengen oder Arten der bestellten Waren oder die Spezifikation zu ändern; oder
(c) jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden verursacht wird; oder das Versäumnis des Kunden, dem Anbieter geeignete oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben oder einen angemessenen Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen die Waren installiert werden sollen; oder das Versäumnis, eine geeignete Ausstattung (einschließlich Strom/Licht) oder jede sonstige Ausstattung bereitzustellen, die der Anbieter benötigt, um die Installation zu ermöglichen.
7.3 Der Anbieter kann für die Installation der Waren angemessene zusätzliche Kosten erheben, wenn die Bedingungen vor Ort so sind, dass weitere Arbeit erforderlich ist oder für die Installation mehr Zeit aufgewendet werden muss.
7.4 Der Preis der Waren enthält zusätzlich die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, was dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
7.5 Der Preis der Waren enthält zusätzlich die Beträge für die Mehrwertsteuer (MwSt.). Der Kunde zahlt nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung des Anbieters an diesen die zusätzlichen Mehrwertsteuerbeträge, die für die Lieferung der Waren anfallen.
7.6 Der Anbieter kann dem Kunden die Waren bei Abschluss der Lieferung oder jederzeit danach in Rechnung stellen.
7.7 Der Kunde bezahlt die Rechnung innerhalb von 20 Geschäftstagen ab Rechnungsdatum vollständig und mit frei verfügbaren Mitteln. Die Zahlung muss auf das Bankkonto erfolgen, das der Anbieter schriftlich benannt hat. Der Zeitpunkt der Zahlung ist entscheidend.
7.8 Wenn der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung (Fälligkeitsdatum) keine Zahlung leistet, die laut Vertrag gegenüber dem Anbieter fällig ist, muss der Kunde Zinsen für den überfälligen Betrag in Höhe von 4 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der Royal Bank of Scotland Plc zahlen. Diese Zinsen fallen auf Tagesbasis ab dem Tag der Fälligkeit und bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrages an, unabhängig davon, ob dieser Zeitraum vor oder nach einem gerichtlichen Urteil liegt. Der Kunde bezahlt die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag.
7.9 Der Kunde bezahlt alle gemäß Vertrag fälligen Beträge in voller Höhe und ohne Abzug oder Einbehaltung, es sei denn, dies ist anderweitig gesetzlich vorgeschrieben. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen den Anbieter eine Gutschrift, Aufrechnung oder Gegenforderung geltend zu machen, um die Einbehaltung eines solchen Betrags ganz oder teilweise zu rechtfertigen. Der Anbieter kann jederzeit ohne Einschränkung anderer ihm möglicherweise zustehender Rechte oder Rechtsmittel einen ihm vom Kunden geschuldeten Betrag mit einem vom Anbieter an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen.
8.2 Für die Zwecke von Klausel 8.1 gelten die relevanten Fälle, wenn:
(a) der Kunde die Zahlung seiner Verbindlichkeiten aussetzt oder mit ihrer Aussetzung droht oder nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu bezahlen oder (als Unternehmen) im Sinne des Paragraphen 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 als zur Zahlung seiner Verbindlichkeit nicht in der Lage gilt oder (als Einzelperson) im Sinne des Paragraphen 268 des Insolvenzgesetzes von 1986 entweder als zur Zahlung seiner Verbindlichkeiten nicht in der Lage gilt oder keine begründete Aussicht hat, diese vornehmen zu können, oder (als Personengesellschaft) einen Partner hat, auf den einer der vorgenannten Punkte zutrifft;
(b) der Kunde Verhandlungen mit allen oder einer Gruppe seiner Gläubiger bezüglich einer Umschuldung aufnimmt oder einen Vorschlag für einen Kompromiss oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern unterbreitet oder eingeht, außer (sofern der Kunde ein Unternehmen ist), wenn diese Vorgänge zum alleinigen Zweck einer Regelung für einen solventen Zusammenschluss des Kunden mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder bei finanzieller Sanierung des Kunden stattfinden;
(c) (im Falle eines Unternehmens) ein Antrag, eine Kündigung, ein Beschluss oder eine Anordnung eingereicht wird, für die bzw. im Zusammenhang mit der Liquidation des Unternehmens des Kunden, mit Ausnahme von Programmen für einen solventen Zusammenschluss des Kunden mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder der finanziellen Sanierung des Kunden;
(d) (als Einzelperson) der Kunde von einem Konkursantrag oder einem Konkurseröffnungsbeschluss betroffen ist;
(e) der Kunde einer Pfändung oder Inbesitznahme durch einen Gläubiger oder Hypothekengläubiger unterliegt oder von einer Pfändung, Zwangsvollstreckung oder Beschlagnahme betroffen ist oder ihm ein derartiges Verfahren auferlegt wurde oder gegen ihn, sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens eingeleitet wurde und eine solche Pfändung oder ein solches Verfahren nicht innerhalb von [14] Tagen eingestellt wurde;
(f) (als Unternehmen) ein Antrag vor Gericht gestellt oder ein Beschluss für die Bestellung eines Verwalters angeordnet wurde, oder wenn die Absicht zur Bestellung eines Verwalters angekündigt wurde oder wenn der Kunde einem Verwalter unterstellt wurde;
(g) (als Unternehmen) der Eigentümer einer schwebenden Schuld bezüglich des Vermögens des Kunden das Recht erhält, einen Konkursverwalter zu bestellen oder einen Konkursverwalter bestellt hat;
(h) eine Person das Recht erhält, einen Konkursverwalter über das Vermögen des Kunden zu bestellen, oder ein Konkursverwalter über das Vermögen des Kunden bestellt wird;
(i) ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das im Hinblick auf den Kunden und unter irgendeiner Gerichtsbarkeit, der dieser unterliegt, gleiche oder ähnliche Folgen hat, wie eines der Ereignisse, die in Klausel 8.2 (a) bis Klausel 8.2 (h) (einschließlich) aufgeführt sind;
(j) der Kunde seine gesamte Geschäftstätigkeit oder seine Geschäftstätigkeit im Wesentlichen aussetzt, sie auszusetzen droht, sie einstellt oder einzustellen droht;
(k) sich die Vermögenslage des Kunden in einem solchen Umfang verschlechtert, dass nach Ansicht des Anbieters die Fähigkeit des Kunden zur adäquaten Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag gefährdet ist; und
(l) (als natürliche Person) der Kunde stirbt oder, wegen Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit (ob geistig oder körperlich), nicht in der Lage ist, seine bzw. ihre eigenen Angelegenheiten zu verwalten oder Patient im Sinne der Gesetze im Bereich psychische Gesundheit wird.
8.3 Die Kündigung des Vertrages, wie diese auch immer zustande kommt, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind. Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend die Kündigung des Vertrages überdauern, bleiben in vollem Umfang in Kraft und gültig.
(a) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (je nach Fall) verursacht wurden;
(b) Betrug oder arglistige Täuschung;
(c) Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Kaufrechts von 1979 (Sale of Goods Act) implizierten Bedingungen;
(d) fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987; oder
(e) Angelegenheiten, bei denen ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung des Anbieters gesetzeswidrig wäre.
9.2 Vorbehaltlich Klausel 9.1:
(a) Der Anbieter haftet nicht dem Kunden gegenüber – sei es aus vertraglichen Gründen, durch unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung der Rechtspflicht oder anderweitig – für Gewinnverluste oder jegliche indirekten oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben; und
(b) Die Gesamthaftung des Anbieters gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus vertraglichen Gründen, aufgrund unerlaubter Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung von Rechtspflichten oder anderweitig, darf den Preis der Waren nicht übersteigen.
(a) Der Anbieter kann jederzeit alle oder einen Teil seiner Rechte oder Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, abtreten, übertragen, andere damit beauftragen, sie als Unterauftrag vergeben oder auf ähnliche Weise damit verfahren.
(b) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters darf der Kunde weder alle noch einen Teil seiner sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte oder Pflichten abtreten, übertragen, andere damit beauftragen, sie als Unterauftrag vergeben oder auf ähnliche Weise damit verfahren.
11.2 Mitteilungen.
(a) Jede Mitteilung oder andere Nachricht an eine Partei unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag muss schriftlich erfolgen und an den Unternehmenssitz der Partei (wenn es ein Unternehmen ist) oder an den Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse, die die Partei der anderen Partei schriftlich und in Übereinstimmung mit dieser Klausel angegeben hat, adressiert sein, und muss persönlich abgegeben oder durch Einschreiben per Express-Versand, mit Zustellungsbescheinigung, durch Kurierdienste, per Fax oder E-Mail versendet werden.
(b) Mitteilungen oder andere Nachrichten gelten als zugestellt: bei persönlicher Zustellung, wenn sie an der in Klausel 11.2 (a) genannten Adresse hinterlassen werden; wenn sie durch Einschreiben per Express-Versand oder mit Zustellungsbescheinigung gesendet werden (9:00 Uhr am zweiten Geschäftstag nach der Aufgabe); bei Zustellung durch einen kommerziellen Kurier an dem Tag und zu dem Zeitpunkt, an dem der Lieferschein des Kuriers unterzeichnet wird; oder bei Versand per Fax oder E-Mail einen Werktag nach der Übermittlung.
(c) Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für Dienstleistungen im Rahmen von Verfahren oder sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit gerichtlichen Schritten.
11.3 Abfindung.
(a) Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde feststellen, dass eine Bestimmung dieses Vertrags (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, muss diese Bestimmung oder Teilbestimmung, sofern erforderlich, entfernt werden. Die Gültigkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags werden davon nicht berührt.
(b) Sollte eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung des Vertrags gültig, durchsetzbar und rechtmäßig sein, wenn ein Teil davon gelöscht würde, so gilt die Bestimmung unter Berücksichtigung der notwendigen Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen.
11.4. Verzicht. Ein Verzicht auf ein Recht oder ein Rechtsmittel im Rahmen dieses Vertrags ist nur wirksam, wenn er schriftlich eingereicht wird, und gilt nicht als Verzicht hinsichtlich eines späteren Verstoßes oder Verzugs. Ein Versäumnis oder Verzug bei der Ausübung von vertraglichen oder gesetzlichen Rechten oder Rechtsmitteln seitens einer Partei stellt weder einen Verzicht auf solche Rechte oder Rechtsmittel dar, noch wird hierdurch die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel ausgeschlossen oder eingeschränkt. Eine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht.
11.5 Rechte Dritter. Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
11.6 Änderung. Sofern nichts anderes in diesen Bedingungen festgelegt wurde, werden jegliche Änderungen des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Geschäftsbedingungen, nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Anbieter unterzeichnet worden sind.
11.7 Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder einem Vertragsgegenstand oder seinem Abschluss (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen dem Englischen Gesetz und werden entsprechend ausgelegt, wobei die Parteien unwiderruflich der ausschließlichen Rechtsprechung der Gerichte von England und Wales unterliegen.
11.8 Verantwortung und Pflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
(a) Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten: Durch den Kauf dieses Produktes nach dem 20. November 2021 stimmt der Kunde seiner Verpflichtung zu, das Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer zu recyceln. Durch die Zustimmung ist der Kunde verpflichtet, bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß der WEEE-Richtlinie zu verfahren, die für das Behandeln, Recyceln, Verwerten und umweltgerechte Entsorgen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gilt.
(b) Bei Käufen von Produkten vor dem 20. November 2021 kann Sekura Global bei Bedarf eine Rücknahmevereinbarung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Batterien bereitstellen. Sekura Global recycelt oder entsorgt zurückgegebene Elektro- und Elektronik-Altgeräte/Batterien in Übereinstimmung mit unserer ökologischen Verantwortung.
(c) Wenn Ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus Bestellungen vor dem 20. November 2021 stammen und Sie unsere Rücknahmevereinbarung für diese Geräte/Batterien nutzen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an weee@sekura-global.com, um eine RMA und weitere Anweisungen anzufordern.
(e) Weitere Informationen zu den bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten geltenden Vorschriften und Verpflichtungen finden Sie hier auf der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs: https://www.gov.uk/government/collections/producer-responsibility-regulations.
11.9 Clipper Retail Ltd (Sekura Global) ist ein Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, das nach der WEEE-Richtlinie verfährt. Im Rahmen unserer ökologischen Verantwortung können wir für das Recycling von Elektroabfällen bei Bedarf eine Rücknahmevereinbarung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Batterien bereitstellen. Clipper Retail Ltd (Sekura Global) recycelt oder entsorgt zurückgegebene Elektro- und Elektronik-Altgeräte/Batterien in Übereinstimmung mit unserer ökologischen Verantwortung.
11.10 Sämtliche Transportkosten, die im Zuge solcher Rücknahmevereinbarungen anfallen, sind fällig und von unseren Kunden zu tragen. Die lokalen Stellen akzeptieren betriebliche Abfälle an den meisten Abfall-Umladestationen, sofern sie diese Art von Abfall annehmen dürfen. Da die Transportkosten im Rahmen von Rücknahmevereinbarungen durch die Nutzung einer örtlichen Recyclinganlage verringert werden können, empfehlen wir unseren Kunden eine solche Möglichkeit, bevor sie eine Rücknahmevereinbarung mit Clipper Retail Ltd (Sekura Global) abschließen.
11.11 Weitere Informationen zu den bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten geltenden Vorschriften und Verpflichtungen finden Sie hier auf der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs: https://www.gov.uk/government/collections/producer-responsibility-regulations.